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Spielordnung der PBIG 2024
1. Alle Pool-Billard-Vereine oder Clubs unterliegen bei
Meisterschafts-,Pokal- und Freundschaftsspielen sowie anderen
Veranstaltungen der PBIG, deren Spielordnung.
2. Gespielt wird nach den Regeln der PBIG.
3. Die Regeln und die Spielordnung sind vom Sportwart ständig zu überwachen.
Änderungen der Spielordnung und der Regeln können nur durch
Mehrheitsbeschluss der Vorstandssitzung durchgeführt werden.
Der Sportwart ist für den gesamten Spielbetrieb sowie für die
Tabellenberichterstattung verantwortlich. Termine und Informationen sollten
zur Erinnerung auf der Tabelle stehen. Der Sportwart hat das Recht eine
Vorstandssitzung einzuberufen.
4. Die Spielaufsicht sollte ein neutrales Mitglied sein, das mit beiden
spielenden Mannschaften in keiner Verbindung steht. Er dient der PBIG als
Schiedsrichter. Sollten sich solche Personen nicht finden, so muss der
Spielführer der einen Mannschaft die erste Spielhälfte als Spielbeobachter
dienen und in der zweiten Hälfte der andere Spielführer (bzw. eine vom
Spielführer bestimmte Person).
5. Teilnahmeberechtigt an Meisterschafts- und Pokalspielen sind nur Spieler,
die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind. Neuanmeldungen bedürfen der
Schriftform. (Anmeldeformular)
Jede Meldung,(An,Ab,Ummeldung,Vereinsmeldung zu
Beginn der Saison) kann nur über das entsprechende,auf der Homepage zur
Verfügung gestellte Formular erfolgen.Andere Formen der Meldung (
Telefonisch,SMS,Whatsapp) sind nicht zulässig.
6. Jeder Spieler ist berechtigt innerhalb seines Clubs in jeder Mannschaft
zu spielen. Die Mannschaftsaufteilung
muss vor Saisonbeginn
dem Sportwart mitgeteilt werden.
Es können für den Pokalwettbewerb losgelöst von der Meisterschaftsrunde
eigenständige Mannschaften gemeldet werden. Die Mannschaften erhalten einen
eigenen Spielerpass und es besteht keine Möglichkeit des Spielertauschs.
Pässe werden vom Sportwart der PBIG ausgestellt. Sollte der Spieler zum
Zeitpunkt des Eintritts in die PBIG minderjährig sein, so sind bis zu seiner
Volljährigkeit die Vorgaben des JuSCHG, insbesondere §4 Absatz 1,
einzuhalten.Private Vereinsheime sind im Sinne des JuSCHG während des
Spieltages als Gaststätten zu betrachten, sofern Alkohol ausgeschenkt wird.
7. Bei Beginn jeden Pflicht-Spieles sind die Spielerpässe
oder der Mannschaftspass
vorzulegen. Sollte ein Pass fehlen, muss er bis zum Spielende vorliegen. Ist
der Pass auch bei Spielende nicht vorhanden, so wird
pro
Pass bzw. Mannschaftspass eine Strafe von 10 € fällig.
8. Die Terminplanung und die damit verbundenen Spieltage werden vom
Sportwart festgelegt und vom Sportwart überwacht. Um Manipulationen zu vermeiden sollten Spiele der
A1 gegen die eigene A2 oder A3 bis zur Hälfte der Hin- bzw. Rückrunde
gespielt sein.
Jede Mannschaft hat dem Sportwart vor Beginn der Saison einen festgelegten
Spieltag und eine festgelegte Uhrzeit sowie den Namen des Mannschaftsführers
mit Telefon-Nummer mitzuteilen. Spieltage, Uhrzeiten und der
Mannschaftsverantwortliche werden allen Vereinen mitgeteilt, so dass in
Zukunft die Vereine nicht mehr eingeladen werden müssen. Spieltage sind
Freitag und Samstag, Die früheste festzulegende Anstoßzeit ist 19.00
Uhr,die späteste 20.30 Uhr.
Spielverlegungen müssen bis spätestens Donnerstag 19.00 h beim Sportwart
Pro Mannschaft und Saison sind nur 2 Spielverlegungen möglich.
Verlegte Spiele müssen innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen
nachgeholt werden.
Um Manipulationen entgegenzuwirken dürfen die Spiele der letzten zwei
Spieltage nicht verlegt werden.Pokalhalbfinale und Pokalfinale müssen an dem dafür
festgelegten Wochenende gespielt werden und können nicht verlegt werden. Ausnahme:
Verlegung innerhalb des Spieltagzeitraumes. (Fr.- Sa.) Verlegte Spiele
müssen spätestens an dem Wochenende vor den letzten zwei Spieltagen gespielt
worden sein.
Keine Spielverlegung ohne Zustimmung des Sportwartes.
Jede Mannschaft muss die Platzierung der vorigen Saison annehmen, die sie
laut Tabelle, Punkten und Pools erreicht hat, sowie die erreichte
Platzierung der Auf- bzw. Abstiegsspiele. Bei Nichteinhaltung wird die
gesamte gemeldete Mannschaft für ein Jahr gesperrt. Die Terminplanung ist
ohne Gewähr.
9. Innerhalb von 30 min nach angesetzter Spielzeit muss im Spiellokal der
Heimmannschaft
Tritt eine Mannschaft zu dem angesetzten Spiel (30 Minuten nach angesetzter
Spielzeit) nicht an,
Tritt eine Mannschaft ein zweites Mal nicht an, muss sie 150,- € Strafe an
die PBIG bezahlen. *
*In Härtefällen entscheidet der Vorstand der PBIG. Eine Mannschaft die
während der Meisterschaft sowie Pokalrunde dreimal nicht antritt, wird aus
der laufenden Meisterschaft sowie Pokalrunde ausgeschlossen. Bereits
ausgetragene Spiele werden nicht gewertet. Werden im laufenden Wettbewerb
Mannschaften zurückgezogen ist pro Mannschaft eine Strafe von 150,- € an die
PBIG zu zahlen. Weiterhin werden bis zum Ausgleich der Strafe alle Spieler
der Mannschaft bzw. Vereines gesperrt. Dies gilt für alle Aktivitäten der
PBIG. Mannschaftsrückzug ist nur von unten nach oben gestattet. Ein neuer
Mannschaftspass muss dann ausgestellt werden. Bereits ausgetragene Spiele
werden nicht gewertet.
10. In der kompletten Pokalrunde und im Super Cup und in der Relegation wird
der 1. Anstoß ausgespielt und danach bis zum Spielende im Wechsel
fortgefahren. Endet ein Pokalspiel 12:12 – unentschieden, so spielen 3
Spieler jeder Mannschaft in Einzelbegegnungen gegeneinander um den Sieg.
Der Anstoß in Spiel 1 erfolgt durch die Gast-Mannschaft; in Spiel 2 durch
die Heim-Mannschaft. Spiel 3 wird ausgespielt. (Anstoß über die Mittellinie
auf die Fußbande zur Kopfbande. Der nähere Ball an der Kopfbande gewinnt das
Ausstoßen und kann bestimmen wer in Spiel 3 anstößt.)
Sollte die Begegnung erneut unentschieden ausgehen, wird je ein Spieler
jeder Mannschaft in Einzelspielen bis zur Entscheidung spielen. Dabei ist es
egal, ob dieser Spieler bereits in der Verlängerung gespielt hat. (mehrfach
spielen möglich). Der Anstoß wird ausgespielt.
11. Wenn in einem Vereinslokal am festgelegten Spieltag keine
Spielmöglichkeit ist (Schließung, Urlaub, geschl. Gesellschaft, etc.), so
kann die gastgebende Mannschaft ein anderes Spiellokal benennen und die
Gast-Mannschaft dorthin einladen.
12. In Sachen PBIG – Organisation und Führung ist ausschließlich der
geschäftsführende Vorstand zuständig.
13. Spielberichte sind für 20,- € pro Block beim Kassierer zu beziehen.
Bei fehlendem Spielblock ist eine Strafe von 20,- € pro Spiel zu entrichten.
Nach dem Spiel sind die Ergebnisse von der Heim-Mannschaft unter der
angegebenen Telefon-Nummer oder E-Mail Adresse bis Sonntag 12:00 Uhr mit
Foto des Spielberichtes per E-Mail oder WhatsApp an den Sportwart zu
übermitteln. (In der Zeit von Sa und So. 00:00-07:00 Uhr sind keine
Ergebnisdurchgaben gestattet). Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfolgen der
Ergebnisdurchsage,
hat die Heimmannschaft ein Strafgeld in Höhe von 10,- € zu zahlen.
Bei fehlerhaft ausgefüllten Spielberichten, wird dem Verein ein Strafgeld in
Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt. Verantwortlich ist der
Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft. (Es dürfen keine Spitznamen und
Abkürzungen verwendet werden. Pass-Nummern sind einzutragen). Durchschriften
müssen von jedem Verein bis zur nächsten Jahreshauptversammlung aufbewahrt
werden. Bei Verlust wird ein Strafgeld von 25,- € erhoben. Alle Strafgelder
sind auf der jeweils nächsten Vorstandsitzung bzw. Jahreshauptversammlung zu
zahlen.
14. Proteste gegen Spielwertungen, Einsatz von Spielern, sonstige
Vorkommnisse oder Beanstandungen bei einem Spiel sind auf der Rückseite des
Spielberichtes zu vermerken. Bei Protesten muss der Sportwart innerhalb
einer Woche den PBIG Vorstand sowie die jeweils betroffenen Spielführer
(Vertreter) zur Entscheidung einberufen.
15. Wanderpokale sind grundsätzlich Eigentum der PBIG.
16. Für die Anmeldung der Vereine zur neuen Saison wird eine Gebühr von
50,- €
17. Bei einer Meisterschaft-, oder Pokalbegegnung müssen beide Mannschaften
auf dem Spielbericht alle am Spiel beteiligten Personen eintragen. (max.12
Spieler) Auf dem Spielbericht stehende Ersatzspieler werden
nicht
als Spieler gewertet wenn Sie nicht gespielt haben. Nach der Hinrunde werden
beide Mannschaften neu aufgestellt, so dass jetzt auch die Ersatzspieler
spielberechtigt sind.
18. Sollte der Meister und der Pokalsieger identisch sein, wird ab der
Saison 2014 der Supercup zwischen Meister und dem Vizemeister der A-Gruppe
ausgespielt.
19. Live-Streaming auf YouTube
20.Pflichtturniere der PBIG ( Stadtmeisterschaft
Einzel,Stadtmeisterschaft Mannschaft,Doppelturnier) müssen an dem dafür
festgelegten Termin gespielt werden.Eine Verlegung ist nicht möglich. Sollte
der Ausrichter nicht in der Lage sein das Turnier auszurichten dann muß das
Turnier auf einen anderen Spielort verlegt werden. Der neue Spielort wird
nach Absprache/ Anfrage mit den Vereinen ,wer sich zur Verfügung stellt,
dann durch Losentscheid entschieden.
21.
Es gilt ein generelles Handy-Verbot für die Spieler,die gerade aktiv ein
Spiel bestreiten.Falls mit einem dringenden Anruf gerechnet wird,kann der
Spieler dies im Vorfeld mit dem Gegner absprechen so das dieser dann sein
Handy mit angepasster Lautstärke bei sich bzw. in Tischnähe haben kann.
Diese Spielordnung wurde am 05.12.2023 überarbeitet.
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